Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 35 "Schwanensteg" im Ortsteil Gehlenbeck
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 14.05.2008 aufgrund des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 35 "Schwanensteg" für das Gebiet zwischen der Straße "Schwanensteg" im Norden, der Lehmkuhlenstraße im Westen sowie der Straße "Mühlensiek" im Osten und Süden im beschleunigten Verfahren im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen und der Begrün-dung in der Zeit vom
19.06. bis einschl. 21.07.2008
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstr. 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwal-tungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 35 "Schwanensteg" nicht durchgeführt.
Lübbecke, den 11.06.2008
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.