Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 34 "Unterm Kalkofen" im Ortsteil Gehlenbeck
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 02.04.2008 aufgrund des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 34 "Unterm Kalkofen" für das Gebiet zwischen der Kraienhopstraße im Norden, der Kalkbrinkstraße im Osten und der Straße "Mühlensiek" im Westen im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.
Das Gebiet umfasst insgesamt die Flurstücke 534, 535, 248, 249, 270, 512, 513 (teilweise), 536, 537 und eine kleine Fläche des Flurstückes 533 der Flur 6 Gemarkung Gehlenbeck. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Lübbecke, den 14.04.2008
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.