Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 31 "Östlich Schniederweg / Westlich Wellenweg", Ortsteil Gehlenbeck
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 23.02.2006 aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 31 "Östlich Schniederweg / Westlich Wellenweg" für das Gebiet zwischen dem Kampweg im Süden, dem Schniederweg im Westen, der Kösterkampstraße im Norden und dem Wellenweg im Osten der Flur 5 Gemarkung Gehlenbeck im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Lübbecke, den 22.03.2006
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.