Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 30 "Nördlich Kraienhopstraße/Östlich Kalberkamp"
hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 09.12.2004 den Bebauungsplan Nr. G 30 "Nördlich Kraienhopstraße/Östlich Kalberkamp" für das Gebiet zwischen der Kösterkampstraße im Norden, dem Schniederweg im Osten, der Kraienhopstraße im Süden und dem Kalberkamp im Westen als Entwurf beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, wird der Planentwurf mit dem Text und der Begründung in der Zeit vom
14.01. bis einschließlich 14.02.2005
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstr. 2 - 4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen vorgebracht werden.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens nicht durchgeführt.
Lübbecke, den 04.01.2005
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Achim Wippermann
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.