Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 26 "Südlich Weidenstraße / Westlich Grasweg" im Ortsteil Gehlenbeck
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 22.02.2007 aufgrund des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 26 "Südlich Weidenstraße/Westlich Grasweg" für das Gebiet zwischen der Weidenstraße im Norden, dem Grasweg im Osten, der Straße "Kreuzbrede" (L 771) im Süden und der Lichtenfeldstraße im Westen im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Bebauungsplanvorentwurf in der Zeit vom
08.03. bis einschließlich 26.03.2007
zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2 - 4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.
Lübbecke, den 28.02.2007
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.