Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 10 »Feuerwehrgerätehaus an der Heuerhofstraße« i.V.m. der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB werden der als Entwurf beschlossene Bauleitplan mit der Begründung und nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Fachgutachten sowie die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 01.03.2024 bis einschließlich 08.04.2024 im Rathaus der Stadt Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 1, Sachgebiet 3.2 (Stadtplanung/Bauordnung), 5. Obergeschoß, Zimmer 501, während der allgemeinen Dienststunden Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag von 14.00 bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 14.00 bis 17.30 Uhr und nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Es wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten. Ansprechpartner ist Herr Hatebur (Telefonnummer.: 05772 562-440/E-Mail: j.hatebur@espelkamp.de).
Die zur Einsicht ausliegenden Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich auf der Homepage der Stadt Espelkamp unter www.espelkamp.de/Bauleitplanung, Unterpunkte Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung, Öffentliche Auslegung, veröffentlicht worden.
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. G 10 „Feuerwehrgerätehaus an der Heuerhofstraße“ sowie der 69. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im vollen Wortlaut vom 15.02.2024 bis einschließlich 22.02.2024 in den Aushangkästen am Rathaus, Wilhelm-Kern-Platz 1, und in den Ortschaften Altgemeinde Espelkamp, Bremer Str. 85, Fabbenstedt, Heideweg 2, Fiestel, Gestringer Str. 75, Frotheim, Diepenauer Str. 53, Gestringen, Bahnstraße (Einmündung in die Gestringer Str.), Isenstedt, Neue Schulstr. 11, Schmalge, Straßengrundstück (Bushaltestelle) gegenüber Tonnenheider Str. 80, Vehlage, Vehlager Str. 32, 32339 Espelkamp, ausgehängt.
Espelkamp, 13.02.2024
Stadt Espelkamp
Der Bürgermeister
Gez.
(Dr. Vieker)