Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9/01/159 "Erweiterung Lebenshilfe"
hier: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 14.05.2008 den Bebauungsplan Nr. 9/01/159 "Erweiterung Lebenshilfe" für das Gebiet zwischen der Wegeparzelle 1071 im Norden, der westlichen Grenze der Flurstücke 486 und 487 im Osten, der östlichen Grenze des Flurstückes 834 im Westen und einer gedachten Linie in einer Entfernung von 110 m südlich der Wegeparzelle 1071 im Süden der Flur 3 Gemarkung Lübbecke als Entwurf beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, wird der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschl. Umweltbericht in der Zeit vom
28.05. bis einschl. 30.06.2008
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstr. 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Lübbecke, den 20.05.2008
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.