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Datum: 03.04.2007

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7/07/157 "Östlich Hermann-Löns-Straße/Nördlich Mindener Straße"

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 15.03.2007 aufgrund des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7/07/157 "Östlich Hermann-Löns-Straße/Nördlich Mindener Straße" für den Bereich der Flurstücke 2188 und 2189 der Flur 4 Gemarkung Lübbecke im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Bebauungsplanvorentwurf in der Zeit vom

10.04 bis einschließlich 27.04.2007

zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.

Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.

Lübbecke, den 30.03.2007

Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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