Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5/16/154 "Südlich Mindener Straße/Nördlich des Jägerbaches"
Die Stadt Lübbecke beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 5/16/154 "Südlich Mindener Straße/Nördlich des Jägerbaches" für das Gebiet zwischen der Mindener Straße (B 65) im Norden, der westlichen Grenze der Grabenparzelle 235 im Osten, der nördlichen Grenze des Flurstückes 157 (Jägerbach) im Süden und der östlichen Grenze des Flurstückes 828 im Westen aufzustellen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, liegt der Bebauungsplanvorentwurf in der Zeit vom 22.06. bis einschließlich 22.07.2005 zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2 – 4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.
Lübbecke, den 14.06.2005
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Achim Wippermann
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.