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Datum: 09.07.2007

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/28/152 "Westlich Gustavstraße / Südlich Georgstraße"

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 20.06.2007 beschlossen, gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/28/152 "Westlich Gustavstraße / Südlich Georgstraße" für das Gebiet zwischen der Gustavstraße im Osten und Norden, der Georgstraße im Süden und dem Wiehenweg im Westen im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 30 BauGB fortzuführen.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsänderungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Bebauungsplanvorentwurf in der Zeit vom

13.07. bis einschließlich 06.08.2007

zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.

Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.

Lübbecke, den 06.07.2007

Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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