Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/27/151 "Östlich Amadeusweg / Westlich Alsweder Straße"
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 17.10.2007 aufgrund des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/27/151 "Östlich Amadeusweg / Westlich Alsweder Straße" für das Gebiet zwischen der Hahlerstraße im Norden, dem Amadeusweg im Westen, der Gasstraße im Süden sowie der östlichen Grenze der Flurstücke 838 und 189/1 und Teile des Flurstückes 1502 im Osten im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Bebauungsplanvorentwurf in der Zeit vom
16.11. bis einschließlich 17.12.2007
zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.
Lübbecke, den 09.11.2007
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.