Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3/27/151 „Östlich Amadeusweg / Westlich Alsweder Straße“
Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 02.04.2008 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/27/151 Östlich Amadeusweg/Westlich Alsweder Straße für das Gebiet zwischen der Hahlerstraße im Norden, dem Amadeusweg im Westen, der Gasstraße im Süden sowie der östlichen Grenze der Flurstücke 838 und 189/1 und Teile des Flurstückes 1502 im Osten mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Diese Auslegung fand in der Zeit vom 16.04. bis einschl. 16.05.2008 statt.
In seiner Sitzung am 22.10.2008 hat der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke die im Rahmen der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Aufgrund der sich dadurch ergebenden Änderungen werden zum Teil die Grundzüge der Planung berührt. Deshalb wird eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes notwendig. Der geänderte Planentwurf liegt in der Zeit vom 03.11. bis einschl. 17.11.2008 (verkürzte Auslegungszeit gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB) während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Lübbecke, den 24.10.2008
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.