Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/20/161 "Östlich Strubbergstraße"
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 08.10.2012 den Bebauungsplan Nr. 2/20/161 „Östlich Strubbergstraße“ als Entwurf beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschl. Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Der Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschl. Umweltbericht liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
02.11. bis einschl. 03.12.2012
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstr. 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Lübbecke, den 15.10.2012
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.