Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/18/166 "Weingartenstraße"
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 11.12.2013 beschlossen, für die Fläche der südlichen Weingartenstraße von der Einmündung Kreishausstraße bis zur B 239 mit den angrenzenden Flächen und Teilen des Wilhelmsplatzes einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 2/18/166 „Weingartenstraße“.
Mit dem einfachen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Straßenumbaumaßnahme im Bereich der südlichen Weingartenstraße und des Wilhelmsplatzes geschaffen werden.
Die genaue Abgrenzung des Planbereiches ist aus dem im Anschluss an diese Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Lübbecke, den 15.04.2014
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte
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Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.