Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/07/80 A "Östlich Korffstraße/Westlich Kreishausstraße" und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübbecke
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 09.01.2013 den Bebauungsplan Nr. 2/07/80 A „Östlich Korffstraße/Westlich Kreishausstraße“ und den Plan für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils als Entwurf beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Entwürfe der Bauleitpläne mit den textlichen Festsetzungen und den Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für weitere Wohnbaugrundstücke geschaffen werden. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Die Entwürfe der Bauleitpläne mit den textlichen Festsetzungen und den Begründungen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 08.02. bis einschl. 11.03.2013
während der Dienststunden bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstr. 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können zu den Planentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Lübbecke, den 21.01.2013
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.