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Datum: 30.03.2006

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10/03/156 "Industriegebiet westlich der Bahngleise, südlich Mittellandkanal"

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 16.03.2006 aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10/03/156 "Industriegebiet westlich der Bahngleise, südlich Mittellandkanal" für das Gebiet zwischen der Straße "Zur rauhen Horst" im Süden, der Bahntrasse im Osten, dem Mittellandkanal im Norden und der östlichen Grenze des Naturschutzgebietes im Westen der Flur 1 Gemarkung Lübbecke im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Lübbecke, den 28.03.2006

Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte

Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.

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