Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/24/160 "Nördlich Niederwall / Südlich Theodor-Storm-Straße"
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 25.03.2009 aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) - in der derzeit geltenden Fassung - die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/24/160 „Nördlich Niederwall/Südlich Theodor-Storm-Straße“ für das Gebiet zwischen dem Niederwall im Süden, der Berliner Straße (B 239) im Osten, der Theodor-Storm-Straße im Norden und dem Felix-Dahn-Weg im Westen im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung über die Anordnung einer Veränderungssperre abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Lübbecke, den 03.04.2009
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.