Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/23/158 "Innenstadtquartier Niedernstraße / Niederwall"
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 05.12.2007 aufgrund des § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/23/158 "Innenstadtquartier Niedernstraße/Niederwall" für das Gebiet zwischen dem Niederwall im Norden, der Gerichtsstraße im Westen, der Niedernstraße im Süden und der Niedertorstraße im Osten im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung im Sinne des § 30 BauGB beschlossen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird vorstehender Aufstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Lübbecke, den 18.12.2007
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.