Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/23/158 "Innenstadtquartier Niedernstraße / Niederwall"
Die Stadt Lübbecke beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 1/23/158 "Innenstadtquartier Niedernstraße / Niederwall" aufzustellen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem im Anschluss an die Bekanntmachung abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, liegt der Bebauungsplanvorentwurf in der Zeit vom
25.03. bis einschließlich 24.04.2008
zum Zwecke der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Lübbecke, Fachbereich Bauen, Kreishausstraße 2 - 4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.
Lübbecke, den 13.03.2008
Die Bürgermeisterin
Im Auftrag
Karin Schulte
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.