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Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Minden-Lübbecke hebt die Aufstallpflicht für Geflügel im Kreisgebiet auf. Ab Freitag, 6. März 2015, kann damit das Geflügel wieder im gesamten Mühlenkreis außerhalb von Stallungen und Schutzvorrichtungen gehalten werden. Um die Einschleppung oder Verbreitung der Geflügelpest (hochpathogenes aviäres Influenzavirus) zu vermeiden, war Ende November 2014 die Aufstallung in Gebieten angeordnet worden , in denen Zugvögel rasten und überwintern. Im Kreis waren das Bereiche der Städte Bad Oeynhausen, Minden, Petershagen, Porta Westfalica und der Gemeinde Stemwede. Betroffen waren etwa 140 Geflügelhaltungen.

Das Umweltministerium hatte in der vergangenen Woche den Kreisen die Aufhebung freigestellt. Während der gesamten Dauer der Aufstallpflicht gab es regelmäßige Monitoring-Untersuchungen des Wildgeflügels, zum Beispiel bei erlegten Enten, Gänsen und Fasanen sowie von Kotproben bei Wasserwildgeflügel im Vogelschutzgebiet Weseraue. Jetzt liegen hier die letzten Untersuchungsergebnisse vor, die keine Hinweise auf Geflügelpest erbracht haben. Damit hebt das Veterinäramt jetzt die seit dem 28. November 2014 geltende Aufstallungsverfügung vollständig auf.

„Es gilt weiterhin alles zu unternehmen, damit die Geflügelpest nicht auf Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten übertragen wird“, sagt Dr. Ute Fritze, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. „Deshalb rufen wir weiter im gesamten Kreisgebiet die Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf – ganz gleich, ob sie die Tiere in Ställen oder im Freien halten. Wir bitten dringend darum, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und direkten und indirekten Kontakt des Hausgeflügels mit Wildvögeln zu vermeiden.“ Bei einer sich verschlechternden Seuchensituation ist mit erneuter Ausweisung von Aufstallungsgebieten zu rechnen.

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