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Datum: 25.11.2014

Geflügelpest: Kreis von Aufstallpflicht betroffen

Auch der Kreis Minden-Lübbecke ist betroffen von der Aufstallpflicht als Vorsichtsmaßnahme gegen die Verbreitung der Geflügelpest, die das Umweltministerium angekündigt hatte. Derzeit werden die entsprechenden Maßnahmen vorbereitet.

Betroffene Bereiche

Im Wesentlichen werden die Bereiche des Kreises betroffen sein, die als Durchzugs- und Rastgebiete für Zugvögel bekannt sind, im Einzelnen sind das:

  • Wesernahe Gebiete in den Städten Petershagen und Minden/Nord
  • Bereich Großer Weserbogen in Bad Oeynhausen-Dehme, Porta Westfalica-Barkhausen
  • Südlicher Weserbereich in der Stadt Porta Westfalica
  • Oppendorfer Fledder, Oppenweher Bruch und Oppenweher Moor in der Gemeinde Stemwede

 Nach bisherigem Kenntnisstand werden ca. 140 geflügelhaltende Betriebe direkt davon betroffen sein. „Wir werden Geflügelhalter ebenso wie die Öffentlichkeit per Allgemeinverfügung über den genauen Grenzverlauf der sogenannten Risikogebiete sowie über die weiteren Maßnahmen informieren“, sagt Dr. Ute Fritze, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises. Die Allgemeinverfügung wird herausgeben, sobald der Erlass des Ministeriums vorliegt. Hierzu wird es eine Sonderausgabe des Amtlichen Kreisblattes sowie eine allgemeine Medieninformation geben.

Anmeldung von Geflügelbeständen

„Geflügelhaltungen sollten generell nur mit entsprechender Schutzkleidung betreten werden“, so Dr. Fritze. „Ohnehin ist es sinnvoll, den Zutritt von betriebsfremden Personen soweit wie möglich einzuschränken. Wir bitten darum, uns Auffälligkeiten über den Gesundheitszustand der Tiere umgehend zu melden, gerade wenn innerhalb von kürzeren Zeiträumen höhere Verluste zu verzeichnen sind.“

Wer bisher seine Geflügelbestände noch nicht angemeldet hat, wird gebeten, dies umgehend nachzuholen. Weitere Informationen dazu stehen hier.

Weitere Informationen

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