Inhalt
Datum: 05.01.2026

Aufstallpflicht für Geflügel aufgehoben

Das Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke hat mit dem heutigen Tag die Aufstallpflicht für Geflügel aufgehoben. Hier finden Sie dazu die Bekanntmachung im Amtlichen Kreisblatt:

Amtliches Kreisblatt - SD.NET RIM 4

Die aktuelle Risikobewertung, die vorzunehmen ist, um die Aufstallung des Geflügel zu rechtfertigen, hat ergeben, dass diese Maßnahme derzeit nicht mehr notwendig ist, um die Einschleppung und die Verschleppung der Aviären Influenza (Geflügelpest) in Nutztierbestände zu verhindern. Hierbei wurden verschiedene Faktoren, wie beispielsweise der Vogelzug oder der Nachweis positiver Befunde bei Wildvögeln berücksichtigt.

nach oben zurück