Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2/19/138 »Östlich Westerbachstraße, südlich der Bahngleise«
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 25.01.2017 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2/19/138 „Östlich Westerbachstraße, südlich der Bahngleise“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Bau-gesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, beschlossen. Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes liegt in Lübbecke und wird im Süden und Osten durch die B 65 und im Norden durch die Bahnstrecke Lübbecke-Bünde begrenzt. Im Westen grenzt die Westerbachstraße an. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbe-reiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Einleitungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Vorentwurf zur Aufhebungssatzung mit der Begründung und dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom
20.02. bis einschließlich 13.03.2017
bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Alt-bau, während der Dienststunden öffentlich aus.
Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.
Lübbecke, den 06.02.2017
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte