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Datum: 06.05.2016

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2/12/96 "Nördlich Osnabrücker Straße"

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Lübbecke hat in seiner Sitzung am 13.04.2016 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2/12/96 „Nördlich Osnabrücker Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, beschlossen. Der Geltungsbereich liegt in Lübbecke im Bereich zwischen Pettenpohlstraße und Osnabrücker Straße und umfasst die Flurstücke 395, 396, 414, 397, 415, 426, 421, 468, 475, 476, 413 und 474 der Flur 6 Gemarkung Lübbecke. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus dem anschließend abgedruckten Kartenausschnitt ersichtlich.

Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Unterlagen, aus denen die Ziele und Zwecke für die Aufhebung des Bebauungsplanes dargelegt werden, liegen in der Zeit vom

09.05. bis einschließlich 06.06.2016

bei der Stadt Lübbecke, Bereich Stadtplanung, Kreishausstraße 2-4, im Flur des 1. OG Altbau, während der Dienststunden öffentlich aus. Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern und Stellungnahmen abzugeben.

Lübbecke, den 25.04.2016

Der Bürgermeister
Im Auftrag
Karin Schulte


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