Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hille und der Stadt Lübbecke über die Beschulung von Hauptschülern aus dem Gebiet der Gemeinde Hille
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hille und der Stadt Lübbecke über die Beschulung von Hauptschülern aus dem Gebiet der Gemeinde Hille vom 14.08.1998 bzw. vom 28.09.1998, öffentlich bekanntgemacht im Amtlichen Kreisblatt am 03.11.1998, wird mit Ablauf des Schuljahres 2011/2012 aufgehoben.
Minden, den 19.02.2013
Der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde
Im Auftrage
Dr. Bert Honsel
Die vorstehende Bekanntmachung wurde im "Amtlichen Kreisblatt - Amtsblatt für den Kreis Minden-Lübbecke" bzw. durch Aushang an der Bekanntmachungstafel vollzogen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt nachrichtlich.