Antworten auf Nachfragen zum Klärschlammzwischenlager in Veltheim
In der letzten Kreistagssitzung am 27. Oktober kam es von verschiedenen Stellen zu Fragen rund um die Situation in Porta Westfalica-Veltheim. Dort sind aktuell mehrere Anwohner von einer Geruchsbelästigung betroffen. Der Grund: Klärschlamm in einem Zwischenlager in den Weserwiesen dünstete stark aus. Landrat Ali Doğan sagte in der Sitzung zu, die offenen Fragen, zeitnah und transparent zu beantworten. Deshalb möchten wir diese Beantwortung im Folgenden auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Fragen von Susanne Engelking (FDP) und Nikolaus Netze (FDP):
- Handelt es sich ausschließlich um Transporte aus Hamburg?
Für die aktuellen Geruchsereignisse werden die Anlieferungen von ca. 2.800 t Klärschlamm aus der Kläranlage in Hamburg verantwortlich gemacht, die im Zeitraum vom 4. bis 17. Oktober 25 angeliefert wurden. Grundsätzlich werden im Klärschlammzwischenlager aktuell Klärschlämme aus zehn Kläranlagen zwischengelagert.
- Weshalb wird in Veltheim gelagert; erfolgt ein Weitertransport und wann?
Klärschlammzwischenlager sind Bestandteil der Entsorgungskette im Rahmen der Verwertung von Klärschlämmen, sowohl (überwiegend) in thermischen Anlagen als auch als Düngermittel in der Landwirtschaft. Die Lager übernehmen eine Pufferfunktion, da die Kläranlagen in der Regel über keine größeren Zwischenlagerkapazitäten verfügen. Der Weitertransport erfolgt kontinuierlich, ist aber abhängig von den jeweils zur Verfügung stehenden Kapazitäten in den thermischen Anlagen bzw. von der Ausbringungszeit in der Landwirtschaft. Die Disposition obliegt dem Anlagenbetreiber.
- Handelt es sich um kommunalen oder gewerblichen Klärschlamm?
Die Anlage in Veltheim dient ausschließlich der Zwischenlagerung von kommunalen Schlämmen: Abfallschlüsselnummer 19 08 05.
- Aus welchem Grund tritt die Geruchsbelästigung bei 10 – 15 Grad Außentemperatur und nicht bei höheren Temperaturen wie im Sommer auf?
Dies ist aus Sicht der Unteren Umweltschutzbehörde auf den aktuell zwischengelagerten Schlamm der Kläranlage Hamburg zurückzuführen, welcher dort erstmalig eingelagert wurde. Es ist anzunehmen, dass dieser Klärschlamm, direkt aus der Trocknung kommend und daher wärmer als üblich, in der Anfangszeit stärkere Geruchsemissionen freisetzt als nicht vorgetrockneter kälterer Schlamm. Der erhöhte Lkw-Verkehr während der Anlieferung – etwa acht Lkw-Ladungen pro Tag – in Verbindung mit ungünstigen Witterungsbedingungen (geringe Luftbewegung, zeitweise vmtl. Inversionswetterlage) führt zudem dazu, dass sich die Gerüche nicht so schnell verflüchtigen wie üblich. Besonders im Zusammenhang mit dem Abladen und Aufschieben des Materials mittels Radlader kam es zeitweise zu deutlich wahrnehmbaren Geruchsemissionen.
- Sind Proben entnommen worden; wenn nein, aus welchem Grund nicht?
Nein, Proben wurden nicht entnommen, da jeder Klärschlamm auf den jeweiligen Kläranlagen untersucht wird. Die entsprechenden Analysen liegen der Unteren Umweltschutzbehörde vor.
- Ist Sonderabfall beigemischt?
Nein, hierzu liegen keine Hinweise oder Anhaltspunkte vor. Es handelt sich um kommunalen Klärschlamm.
- Weshalb erfolgte keine Abdeckung mit einer Plane?
Zwischengelagerte Klärschlämme werden in der Regel nicht abgeplant, da dies normalerweise nicht erforderlich ist. Nach Aussage des Betreibers ist ein Abplanen des Klärschlammes nicht vorgesehen, da frühere Erfahrungen zeigen, dass diese Maßnahme nicht umsetzbar und mit hoher Wahrscheinlichkeit wirkungslos ist.
- Aus welchem Grund hat die Kreisverwaltung nicht unverzüglich nach Auftreten des Problems gehandelt?
Dieser Aussage muss vehement widersprochen werden. Die Kreisverwaltung hat umgehend nach Auftreten des Problems gehandelt: Am 09.10.2025 informierte das Ordnungsamt der Stadt Porta Westfalica die Untere Umweltschutzbehörde über anhaltende Beschwerden bzgl. Geruchsbelästigungen in ganz Veltheim. Die Immissionen sollten nach erster Prüfung des Ordnungsamtes vom Klärschlammzwischenlager Veltheim ausgehen. Geruchsfeststellungen in weiten Teilen Veltheims wurden durch das Ordnungsamt bestätigt. Bereits am 10.10.2025 nahm die Untere Umweltschutzbehörde die Ermittlungen auf.
Fragen von Jonas Horstmann (CDU):
- Was planen Sie zu unternehmen, um die Bewohner Veltheims von der enormen Geruchsbelästigung, die seit knapp drei Wochen vorherrschen zu befreien?
Nach aktuellen Feststellungen des Umweltamtes haben sich die Immissionen nach Ende der Anlieferungen aus Hamburg (17.10.25) bereits verringert. Es ist davon auszugehen, dass sich die Situation weiter normalisieren wird. Sowohl die Untere Umweltschutzbehörde als auch der Betreiber gingen jedoch von einer schnelleren Normalisierung der Situation aus.
Grundsätzlich stehen wir mit dem Betreiber in Kontakt, um vergleichbare Immissionssituationen in Zukunft zu vermeiden. Des Weiteren wurde der Betreiber aufgefordert die Untere Umweltschutzbehörde frühzeitig darüber zu informieren, wenn der zwischengelagerte Klärschlamm aus Hamburg aus dem Zwischenlager abgefahren wird.
Um rechtssichere Anordnungen treffen zu können, muss zunächst die Erheblichkeit, in diesem Fall eine immissionsortbezogene Geruchshäufigkeit größer als 876 Stunden, festgestellt werden. Bis dahin steht es im Ermessen des Betreibers geeignete Maßnahmen zur Emissionsminderung zu treffen. Hierzu steht die Untere Umweltschutzbehörde im Austausch mit dem Betreiber.
- Können Sie garantieren, dass die Emissionen gänzlich ungefährlich sind?
Dem Umweltamt liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die durch kommunalen Klärschlamm verursachten Immissionen Gefahren beinhalten. Für die direkten Arbeiten mit Klärschlamm und dem Kontakt mit den vom Klärschlamm ausgehenden Emissionen (z.B. Arbeiten im Zwischenlager oder auf einer Kläranlage), gelten die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften. Zuständig für den Bereich Arbeitsschutz ist die Bezirksregierung Detmold.
- Ist der Klärschlamm, der aktuell dort lagert beprobt worden?
Nein, Proben wurden nicht entnommen, da jeder Klärschlamm auf den jeweiligen Kläranlagen untersucht wird. Die entsprechenden Analysen liegen der Unteren Umweltschutzbehörde vor.
- Ist eine Abdeckung bei der Firma bereits angefragt worden?
Ja, nach Aussage des Betreibers ist ein Abplanen des Klärschlammes nicht vorgesehen, da frühere Erfahrungen zeigen, dass diese Maßnahme nicht umsetzbar und mit hoher Wahrscheinlichkeit wirkungslos ist.
- Der Ortsteil Veltheim ist bereits durch weitere Themen belastet, bei denen der Kreis nicht handelt. Einerseits das verwahrloste Gebäude „Zur Lüchte“, bei dem es einen hohen Bestand an Ratten gibt – diese befallen die Siedlung.
Dem Umweltamt ist der Fall des vermüllten Grundstücks bekannt. Am 03.09.2025 erfolgte eine Kontrolle durch die Untere Abfallbehörde. Nach Feststellung der Eigentumsverhältnisse wurde der Grundstückseigentümer kontaktiert und unter Fristsetzung zur Räumung des Grundstücks bis zum 31.10.2025 aufgefordert. Eine erneute Kontrolle ist in der 45. KW vorgesehen. Hinsichtlich des Rattenbefalls liegen der Unteren Abfallbehörde weder Informationen vor, noch gibt es hier eine Zuständigkeit, daher sollte zu diesem Punkt die zuständige städtische Ordnungsbehörde befragt werden.
- Als zweiten Punkt möchte ich das Reifenlager in Holzhausen (nähe Veltheim) thematisieren – hier hat der Kreis nach meiner Kenntnis bisher nicht gehandelt. Was planen Sie, um diese Zustände zeitnah zu beheben?
Im Juni 2024 wurde das Reifenlager durch Mitarbeitende der Stadt Porta Westfalica festgestellt und entsprechende verwaltungsrechtliche Schritte eingeleitet. Nach Rücknahme der Beseitigungsverfügung und gerichtlichem Hinweis bzgl. der Zuständigkeit erfolgte die Abgabe des Vorgangs an den Kreis. Nach Übernahme durch den Kreis, ist die Untere Umweltschutzbehörde hier direkt tätig geworden. Neben einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Bielefeld wurde die Entsorgung der Altreifen forciert. Aktuell ist die Räumung des Geländes fast abgeschlossen. Von den anfänglich ca. 500 t Altreifen, die auf dem Gelände lagerten, sind derzeit noch ca. 80 t vorhanden. Mit Betreiber und Grundstücksinhaber erfolgt eine enge Abstimmung, um auch die Restmenge einer Entsorgung zuzuführen.