Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2021/22
Die Kindertageseinrichtungen (Kindergärten/Kindertagesstätten) in der Gemeinde Stemwede nehmen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2021/22 in der Woche vom
26.10. bis 30.10.2020
entgegen.
Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen:
Fax: 05474 / 205394
kruemelkiste@drk-altkreis-luebbecke.de
www.drk-altkreis-luebbecke.de
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Fax: 05474 / 204975
heidemaus@drk-altkreis-luebbecke.de
www.drk-altkreis-luebbecke.de
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ev.kiga-oppenwehe@gmx.de
http://www.kindergarten-oppenwehe.de/
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Fax: 05773 / 910857
kiga.wehdem@kirchenkreis-luebbecke.de
http://www.kita-wehdem.de/
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Fax: 05745 / 920363
http://www.awo-kitas-owl.de/kitas/index.php?id=286
familienzentrum-kita-levern@awo-owl.de
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Fax: 05745 / 1660
familienzentrum-kita-niedermehnen@awo-owl.de
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wiesenpiraten@paritaetfuerkinder.de
Hinweis: künftig: Am Schulzentrum 10, Wehdem (Umzug erfolgt nach Fertigstellung des Gebäudes)
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Aufgrund der Corona-Bedingungen ist eine telefonische Terminvereinbarung mit der Kindergartenleitung zur Anmeldung eines Kindes erforderlich!
Für die Finanzplanung der Einrichtungen nach Maßgabe des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine verbindliche Voranmeldung für das gesamte Kindergartenjahr vom 01.08.2021 bis zum 31.07.2022 erforderlich. Auch Kinder, die erst im Laufe des Kindergartenjahres 2021/22 (nach dem 01.08.2021) aufgenommen werden sollen, sind bereits im oben genannten Zeitraum anzumelden.
Kann ein Kind erst nach dem genannten Termin angemeldet werden (z. B. durch Umzug), ist dem Kreis Minden-Lübbecke zur Schaffung eines Betreuungsplatzes ein Bearbeitungszeitraum von bis zu drei Monaten einzuräumen.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertageseinrichtung besteht. Ist ein Kind noch nicht drei Jahre alt, stellt die Kindertagespflege eine gleichwertige Betreuungsform dar. Ein Anspruch auf Betreuung eines Kindes unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung besteht nicht.
Angemeldet werden können Kinder im Alter von vier Monaten bis zu einem Jahr vor der Einschulung, wobei darauf hinzuweisen ist, dass nicht jede Kindertageseinrichtung Kinder jeden Alters aufnimmt. Auch variieren die Öffnungszeiten. Weiterhin betreuen viele Einrichtungen Kinder mit Behinderungen, hier sollte vor der Anmeldung des Kindes ein Gespräch mit dem „Wunschkindergarten“ stattfinden, um die Möglichkeiten abzuklären.