Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2015/2016
Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2015/2016
Die Kindertageseinrichtungen (Kindergärten/Kindertagesstätten) in der Stadt Rahden nehmen
Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2015/2016 in der Woche vom
01.12. bis 05.12.2014
entgegen.
Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen:
Evangelischer Kindergarten Bärenhöhle, Am Boomkamp 20, ' 05771/60634, Leiterin Carola Grothus
Evangelischer Kindergarten Löwenzahn, Schulstraße 4, ' 05771/3063, Leiterin Karin Tirre
Evangelischer Kindergarten Sonnenstrahl, Am Brullfeld 6, ' 05771/2393, Leiterin Waltraud Kaspelherr
Evangelischer Kindergarten Pr. Ströhen, Pr.-Ströher-Allee 22, ' 05776/626, Leiterin Kadia Oedekoven
Elterninitiative Kita Spatzennest, Schlangenstraße 19, ' 05771/1434, Leiterin Petra Walther
DRK-Kindertagesstätte Die Wilde 13, Robert-Koch-Straße 2, ' 05771/3355, Leiterin Monika Warner
DRK-Kindertageseinrichtung „Flohkiste“, Tonnenheide, Mindener Straße 263, ' 05771/94124, Leiterin Martina Vogt
DRK-Tageseinrichtung “Wehe“, Am Kindergarten 3, ' 05771/2025, Leiterin Birgit Bordewisch
Für die Finanzplanung der Einrichtungen nach Maßgabe des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine verbindliche Voranmeldung für das gesamte Kindergartenjahr vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2016 erforderlich. Auch Kinder, die erst im Laufe des Kindergarten-jahres 2015/2016 (nach dem 01.08.2015) aufgenommen werden sollen, sind bereits im oben genannten Zeitraum anzumelden.
Kann ein Kind erst nach dem genannten Termin angemeldet werden (z. B. durch Umzug), ist dem Kreis Minden-Lübbecke zur Schaffung eines Betreuungsplatzes ein Bearbeitungszeitraum von bis zu drei Monaten einzuräumen.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertages-einrichtung besteht. Ist ein Kind noch nicht drei Jahre alt, stellt die Kindertagespflege eine gleich-wertige Betreuungsform dar. Ein Anspruch auf Betreuung eines Kindes unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung besteht nicht.
Angemeldet werden können Kinder im Alter von vier Monaten bis zu einem Jahr vor der Einschulung, wobei darauf hinzuweisen ist, dass nicht jede Kindertageseinrichtung Kinder jeden Alters aufnimmt. Auch variieren die Öffnungszeiten. Weiterhin betreuen viele Einrichtungen Kinder mit Behinderungen, hier sollte vor der Anmeldung des Kindes ein Gespräch mit dem „Wunschkindergarten“ stattfinden, um die Möglichkeiten abzuklären.