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Datum: 27.10.2014

Anmeldung der Kindergartenkinder für das Kindergartenjahr 2015/16


Anmeldung der Kindergartenkinder

für das Kindergartenjahr 2015/16

Die Stadt Preußisch Oldendorf macht darauf aufmerksam, dass an den folgenden Terminen die Anmeldungen der Kindergartenkinder für das Kindergartenjahr 2015/2016 bei den entsprechenden Tageseinrichtungen vorzunehmen sind:

 

DRK-Kindertageseinrichtung Preußisch Oldendorf „Gänseblümchen“

Kampstr. 6, 32361 Preußisch Oldendorf 

Leiterin: Frau Ina Schönfeld, Tel.: 05742/2409

 

02. + 03. Dezember 2014 in der Zeit von  9.00 - 12.00 Uhr  u . 14.00 - 17.00 Uhr

  

DRK- Kindertageseinrichtung Bad Holzhausen „Max und Moritz“

Otto-Hahn-Str. 18, 32361 Preußisch Oldendorf 

Leiterinnen: Frau Vanessa Landwehr Tel.: 05742/2568

 

02. + 03. Dezember 2014 in der Zeit von  9.00 – 12.00 Uhr  u . 14.00 - 17.00 Uhr

 

Ev. Kindertageseinrichtung Preußisch Oldendorf „Wunderwelt“

Spiegelstr. 4, 32361 Preußisch Oldendorf

Leiterin: Frau Ingrid Ortlieb, Tel.: 05742/2819

 

01. + 02. Dezember 2014 in der Zeit von  8.00 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 17.00 Uhr

 

Ev. Kindertageseinrichtung Getmold-Schröttinghausen „Baum des Lebens“

Schulstr. 23, 32361 Preußisch Oldendorf

Leiterin: Frau Heike Tegeler, Tel.: 05742/2780

 

03. -  05. Dezember 2014 in der Zeit von   9.00 – 11.00 Uhr zusätzlich

03. + 04. Dezember 2014 in der Zeit von 14.30 – 16.00 Uhr

 

 

AWO- Kindertageseinrichtung Börninghausen

Strombergstr.7, 32361 Preußisch Oldendorf

Leiterin: Frau Andrea Schlottmann , Tel.: 05742/3620

 

03. + 04. Dezember 2014 in der Zeit von  8.30 - 16.30 Uhr  

 

Waldkindergarten „Glückspilze“

Rumenstraße am Wanderparkplatz, 32361 Preußisch Oldendorf

Leiterin: Petra Löwen, Tel.: 0177/3257540

 

02.Dezember 2014 von    8.00 -  12.00 Uhr  und 

03.Dezember 2014 von  13.00 – 15.00 Uhr

 

Es wird darauf hingewiesen,  dass diese Termine aus organisatorischen Gründen unbedingt einzuhalten sind! In begründeten Ausnahmefällen kann telefonisch vorab ein Ausweichtermin vereinbart werden!

 

 

Für die Finanzplanung der Einrichtungen nach Maßgabe des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine verbindliche Voranmeldung für das gesamte Kindergartenjahr vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2016 erforderlich. Auch Kinder, die erst im Laufe des Kindergartenjahres 2015/2016 (nach dem 01.08.2015) aufgenommen werden sollen, sind bereits im oben genannten Zeitraum anzumelden.

 

Kann ein Kind erst nach dem genannten Termin angemeldet werden (z. B. durch Umzug), ist dem Kreis Minden-Lübbecke zur Schaffung eines Betreuungsplatzes ein Bearbeitungszeitraum von bis zu drei Monaten einzuräumen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertageseinrichtung besteht. Ist ein Kind noch nicht drei Jahre alt, stellt die Kindertagespflege eine gleichwertige Betreuungsform dar. Ein Anspruch auf Betreuung eines Kindes unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung besteht nicht.

 

Angemeldet werden können Kinder im Alter von vier Monaten bis zu einem Jahr vor der Einschulung, wobei darauf hinzuweisen ist, dass nicht jede Kindertageseinrichtung Kinder jeden Alters aufnimmt. Auch variieren die Öffnungszeiten. Weiterhin betreuen viele Einrichtungen Kinder mit Behinderungen, hier sollte vor der Anmeldung des Kindes ein Gespräch mit dem „Wunschkindergarten“ stattfinden, um die Möglichkeiten abzuklären.

 



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