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Datum: 02.07.2025

Amtlicher Hinweis: Badeverbot in Kiesteichen

Das Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke weist darauf hin, dass das Betreten von Abgrabungsgeländen insbesondere zu Bade- und Freizeitzwecken grundsätzlich aus Sicherheitsgründen untersagt ist. Auf den Geländen gibt es vielfältige Gefahrenquellen, die oftmals nur schwer oder gar nicht erkennbar sind, besonders unter Wasser. Die Sicherheitsbestimmungen verlangen daher ein absolutes Betretungsverbot der Flächen für betriebsfremde Personen. Unbefugtes Betreten geschieht auf eigene Gefahr.

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