Allgemeinverfügung der Stadt Lübbecke über das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 13.03.2020
Kurzfassung
Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde erlässt nachfolgende Allgemeinverfügung:
- Alle öffentlichen Veranstaltungen m gesamten Gebiet der Stadt Lübbecke werden hiermit untersagt.
- Die Anordnung ist zunächst befristet bis 30.04.2020 um 24.00 Uhr.
- Öffentliche Veranstaltungen können ausnahmsweise unter bestimmten Ausnahmevoraussetzungen im Einzelfall erlaubt werden.
- Diese Allgemeinverfügung gilt nicht für private oder vereinsinterne Veranstaltungen. Es wird allerdings dringend empfohlen, eine Risikobewertung vorzunehmen.
Vollständige Fassung
- PDF-Datei: 287 kB