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Datum: 13.03.2020

Allgemeinverfügung der Stadt Lübbecke über das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 13.03.2020

Kurzfassung

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde erlässt nachfolgende Allgemeinverfügung:

  1. Alle öffentlichen Veranstaltungen m gesamten Gebiet der Stadt Lübbecke werden hiermit untersagt.
  2. Die Anordnung ist zunächst befristet bis 30.04.2020 um 24.00 Uhr.
  3. Öffentliche Veranstaltungen können ausnahmsweise unter bestimmten Ausnahmevoraussetzungen im Einzelfall erlaubt werden.
  4. Diese Allgemeinverfügung gilt nicht für private oder vereinsinterne Veranstaltungen. Es wird allerdings dringend empfohlen, eine Risikobewertung vorzunehmen.

Vollständige Fassung

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