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Datum: 24.03.2026

Denkmalförderprogramm für kleinere private oder kirchliche denkmalpflegerische Maßnahmen


Die Denkmalförderung des Landes wurde ab 2026 neu geregelt. Die Pauschalförderung wurde abgeschafft. Stattdessen stellt das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt Preußisch Oldendorf eine fachbezogene Pauschale in Höhe von 7.500,- Euro jährlich zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen zur Verfügung.

Förderfähig sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie der wissenschaftlichen Erforschung, Erfassung oder Präsentation von Denkmälern dienen und in diesem Jahr umgesetzt werden.

Der Fördersatz beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze für die Antragstellung liegt bei einer Zuwendung von 200,- €, der Höchstbetrag für die Antragstellung beträgt 10.000,- Euro zuwendungsfähige Ausgaben. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Es dürfen auch Zuschüsse für Denkmäler im Eigentum von Kirchen oder Religionsgemeinschaften gewährt werden. Hier beträgt der Fördersatz 30 %.

Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn vor Bewilligung der Mittel noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde und die Ausführung in Abstimmung mit der Stadt Preußisch Oldendorf und dem LWL erfolgt.

Denkmaleigentümer, die in 2026 eine kleinere Maßnahme an ihrem denkmalgeschützten Objekt geplant haben, können bis zum 01.05.2026 einen schriftlichen formlosen Zuschussantrag bei der Stadt Preußisch Oldendorf, Untere Denkmalbehörde, Rathausstraße 3, 32361 Preußisch Oldendorf, einreichen. Dem Antrag sind eine Beschreibung der vorgesehenen Maßnahme, ein Kostenvoranschlag und Fotos beizufügen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Große-Dunker unter Tel. 05742/9311-49 oder b.grosse-dunker@ preussischoldendorf.de.

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