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Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (8. Dezember 2021)

Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese Zahlen gemeldet:

Kreis Minden-Lübbecke





laborbestätigt

abgeschlossene Fälle

davon verstorben


25659

21483

348





Bad Oeynhausen

3806

3102

42

Espelkamp

3798

3206

56

Hille

806

650

7

Hüllhorst

1205

1025

28

Lübbecke

2587

2161

51

Minden

6601

5527

55

Petershagen

1384

1156

22

Porta Westfalica

2323

1930

29

Preussisch Oldendorf

1104

947

18

Rahden

1229

1078

34

Stemwede

816

701

6

Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:

-          Im Johannes Wesling Klinikum Minden werden 46 Corona-Patient*innen behandelt, davon 14 auf der Intensivstation. Drei Personen werden künstlich beatmet.

-          Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden derzeit neun Patienten*innen versorgt, sechs Patient*innen befinden sich auf der Intensivstation.

Eine 80-jährige Frau aus Lübbecke ist verstorben.

Bilanz mobile Impfzentren: In den letzten beiden Tagen sind in den mobilen Impfzentren im Werre-Park Bad Oeynhausen und in der Lübbecker Kreissporthalle insgesamt 885 Impfungen gemacht worden (76 Erstimpfungen/29 Zweitimpfungen/780 Drittimpfungen). Die Öffnungszeiten des Impfzentrums in Hille-Unterlübbe, den mobilen Impfzentren sowie weitere Impfmöglichkeiten im Kreisgebiet stehen auf unserer Homepage www.minden-luebbecke.de.

Hinweise zu Reisen insbesondere zu Weihnachten und dem Jahreswechsel: Wegen der hohen Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt ist es den Mitarbeiter*innen zurzeit leider nicht möglich, individuelle Fragen zum Thema Reisen/Einreise zu beantworten.

Aktuelle Hinweise gibt es auch hier:

Wenn Sie aus einem Hochrisikogebiet oder aus einem Virusvariantengebiet einreisen, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de vornehmen. Dort erhalten Sie weitere Verhaltensanweisungen.

Die Coronaeinreiseverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (CoronaEinreiseV) ist über diesen Link zu erreichen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Beim RKI gibt es außerdem ausführliche Informationen in verschiedenen Sprachen www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html sowie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468«

Generell empfehlen wir, sich vor einer Reise über die aktuelle Lage, zum Beispiel auf den Internetseiten des Kreises -  www.minden-luebbecke.de - zu informieren.

HINWEIS: Damit die Kontaktaufnahme zu positiv getesteten Personen zügig erfolgen kann, bittet das Gesundheitsamt darum, dass bei PCR-Testungen unbedingt die mobile Rufnummer sowie eine E-Mailadresse, falls vorhanden, angegeben werden.

Für positiv Getestete gilt: Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen über einen Formularserver beim Gesundheitsamt direkt melden und müssen so nicht auf den Anruf warten.

Das geht über folgenden Link: https://formulare-owl.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6135c25739fe1f494000e412

Dort werden Angaben zur Person, der Erkrankung und Kontaktpersonen abgefragt. Im Anschluss bekommen die positiv Getesteten ein Dokument, auf dem sie den Zeitraum der erforderlichen Quarantäne für sich und ihre Haushaltsangehörigen finden. Mit diesem Dokument können außerdem Haushaltsangehörige eine PCR-Testung im Testzentrum durchführen lassen.

Für Kontaktpersonen gilt: Wer engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte, kann sich über dieses Online-Formular: https://www.minden-luebbecke.de/redirect.phtml?extlink=1&La=1&url_fid=2832.1468.1 beim Gesundheitsamt melden.

Wenn Sie vollständig geimpft sind, können Sie über das Formular Ihren Impfnachweis hochladen und müssen dann keine Quarantäne einhalten, sofern Sie keine Symptome haben. Alle anderen Kontaktpersonen erhalten über dieses Formular Informationen zur Dauer der notwendigen Quarantäne und ein Testangebot.

3-G Pflicht/ Testzertifikat

Es wird nochmals auf Folgendes hingewiesen: Zur Ausstellung von Testzertifikaten sind nur die in den Landesverordnungen vorgesehenen Teststellen sowie Arbeitgeber, die sich für die Beschäftigtentestung registriert haben, berechtigt. Anerkannt werden ausschließlich die in Präsenz von geschultem Personal vorgenommene Testungen oder beaufsichtigte Selbsttestungen vor Ort. Digitale Beobachtungen bei Selbsttestungen erfüllen diese Anforderung nicht und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Weitere Informationen: www.land.nrw.de

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