Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (8.6.)
Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese Zahlen gemeldet:
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Kreis Minden-Lübbecke |
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laborbestätigt |
abgeschlossene Fälle |
davon verstorben |
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14898 |
14697 |
261 |
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Bad Oeynhausen |
2146 |
2126 |
26 |
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Espelkamp |
1771 |
1729 |
40 |
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Hille |
512 |
502 |
6 |
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Hüllhorst |
705 |
704 |
22 |
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Lübbecke |
1495 |
1466 |
37 |
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Minden |
4199 |
4138 |
45 |
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Petershagen |
893 |
884 |
19 |
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Porta Westfalica |
1204 |
1193 |
17 |
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Preussisch Oldendorf |
652 |
642 |
14 |
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Rahden |
779 |
773 |
30 |
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Stemwede |
542 |
540 |
5 |
In der Übersicht stehen die durch Labortest bestätigten Fälle. Die Statistik wird generell so geführt, dass die neuen Zahlen eines Tages immer zu denen vom Vortag hinzugerechnet werden.
Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:
- An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden und Bad Oeynhausen werden sechs Corona-Patient*innen behandelt, alle auf Normalstation.
- Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden insgesamt zwölf Patient*innen versorgt, davon elf auf der Intensivstation und ein*e auf Normalstation.
Situation in den Schulen und Kindertageseinrichtungen: Es gibt im Kreisgebiet verteilt auf acht Schulen insgesamt elf infizierte Schüler*innen. Außerdem sind drei Kindertageseinrichtungen betroffen, dort sind insgesamt drei Kinder infiziert.
Weitere Informationen:
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe meldet, dass im Impfzentrum in Hille-Unterlübbe bis einschließlich 7. Juni 80.149 Personen eine Erstimpfung sowie 44.707 Personen eine Folgeimpfung erhalten haben. In den Arztpraxen haben 50.142 Personen eine Erst- und 12.890 Personen eine Zweitimpfung erhalten. Hinzu kommen die Impfungen durch mobile Teams: Dies sind 13.214 Erstimpfungen und 10.926 Zweitimpfungen.
Schnelltestergebnisse: Im Kreis Minden-Lübbecke waren in der vergangenen Woche von 45.925 Testungen 29 positiv.
Hinweis des Krisenstabes:
Dank sinkender Inzidenz-Zahlen sind aktuell viele Öffnungsschritte möglich. Aber: Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Deshalb weist der Krisenstab des Kreises ebenso wie das Land NRW darauf hin, dass die Coronaschutzverordnung NRW bewusst auch in niedrigeren Inzidenzstufen Mindestregelungen vorsieht.
Dazu gehört, dass einige der Öffnungen neben der regionalen Inzidenzstufe auch an die Landesinzidenzstufe geknüpft sind. Für deren Feststellung gelten die gleichen Anforderungen wie für die regionalen Inzidenzstufen – also beispielsweise, dass die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen den jeweiligen Schwellenwert unterschreiten muss.
Aktuell liegt zwar die Landesinzidenz bereits unter 35, es gilt aber bis mindestens Donnerstag, 10. Juni 2021 noch die Inzidenzstufe 2. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, informiert das Land NRW in gewohnter Weise über die neue Inzidenzstufe. Bis zu diesem Zeitpunkt greifen die Lockerungen, die eine Landesinzidenzstufe 1 voraussetzen noch nicht. Zum Beispiel kann bis dahin noch nicht im Innenbereich der Gastronomie auf einen Schnelltest verzichtet werden.
Weiter bedeutet das für die Gastronomie: Sowohl außen wie innen dürfen nur solche Gruppen gemeinsam am Tisch sitzen, die nach den Kontaktbeschränkungen für die jeweiligen Inzidenzstufen allgemein im öffentlich Raum zusammentreffen dürfen.
Auch wenn durch die niedrige Inzidenzstufe nicht mehr überall ein Testnachweis benötigt wird, bleibt es für die Zulässigkeit bestimmter „Tischgruppen“ bestehen. So benötigen in Inzidenzstufe 2 immer noch 10er-Gruppen im Bereich der Außengastronomie einen Testnachweis.
Generell gilt: Dort, wo das Treffen mit Gruppen von einem Negativtestnachweis abhängig ist, gilt dies auch in der Gastronomie.
Die Grundregeln Maskenpflicht und Mindestabstände bleiben bestehen und müssen weiter eingehalten werden.