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Datum: 05.11.2021

Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (5. November 2021)

Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese Zahlen gemeldet:

Kreis Minden-Lübbecke





laborbestätigt

abgeschlossene Fälle

davon verstorben


20729

18686

307





Bad Oeynhausen

3008

2715

34

Espelkamp

3107

2662

50

Hille

635

583

6

Hüllhorst

991

914

27

Lübbecke

2057

1783

41

Minden

5394

5061

53

Petershagen

1105

1045

20

Porta Westfalica

1837

1575

23

Preussisch Oldendorf

886

784

17

Rahden

1035

934

30

Stemwede

674

630

6

Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:

-          An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden und Lübbecke werden 41 Corona-Patient*innen behandelt, davon 10 auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Minden. Vier Personen werden künstlich beatmet.

-          Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden derzeit sieben Patienten*innen versorgt, die sich alle auf der Intensivstation befinden.

HINWEIS: Ergänzend zu den untenstehenden Informationen weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass von dort keine sogenannten AU-Bescheinigungen, also Krankmeldungen ausgestellt werden.

Weiterhin gilt für positiv Getestete: Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen über einen Formularserver beim Gesundheitsamt direkt melden und müssen so nicht auf den Anruf warten.

Das geht über folgenden Link: https://formulare-owl.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6135c25739fe1f494000e412

Dort werden Angaben zur Person, der Erkrankung und Kontaktpersonen abgefragt. Im Anschluss bekommen die positiv Getesteten ein Dokument, auf dem sie den Zeitraum der erforderlichen Quarantäne für sich und ihre Haushaltsangehörigen finden. Mit diesem Dokument können außerdem Haushaltsangehörige eine PCR-Testung im Testzentrum durchführen lassen.

Und für Kontaktpersonen gilt: Wer engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte und vollständig geimpft ist, wird gebeten, dem Gesundheitsamt umgehend den entsprechenden Impfnachweis – ebenfalls über das Online-Formular – zukommen zu lassen, da dann keine Quarantänepflicht besteht. Falls das Gesundheitsamt diesen Nachweis nicht erhält, gilt mit sofortiger Wirkung die Quarantäne. Unabhängig vom Impfstatus gilt: Wer Symptome entwickelt, nimmt bitte immer umgehend Kontakt zum Gesundheitsamt auf unter infektionsschutz@minden-luebbecke.de. Diese Mailadresse steht auch für weitere Fragen zum Thema zur Verfügung.   

Weitere Informationen:

Der Impfbericht der KVWL ist hier zu finden: www.corona-kvwl.de/impfberichte .

Alle Impfungen insgesamt werden zentral an das RKI gemeldet. Die dort erfassten Daten stehen im Impfdashboard des RKI: https://impfdashboard.de/.

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