Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (3. März 2022)
Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese tagesaktuellen Zahlen gemeldet:
Die Gesamtzahlen innerhalb der Corona-Pandemie erscheinen am Folgetag im Dashboard des RKI:
RKI-Dashboard: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/
Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:
- An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden und Bad Oeynhausen werden 55 Corona-Patient*innen behandelt, davon vier auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Minden. Drei Personen werden künstlich beatmet.
- Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden derzeit 16 Patienten*innen versorgt, sieben Patient*innen befinden sich auf der Intensivstation.
Situation an den Schulen und Kitas:
Aktuell gibt es an 5 Schulen und 15 Kitas im Kreisgebiet Ausbrüche - das heißt, dass in der Regel fünf Kinder und mehr in einer Klasse beziehungsweise Gruppe positiv getestet sind. Betroffen sind Schulen in Bad Oeynhausen, Minden, Petershagen und Preußisch Oldendorf sowie Kitas in Bad Oeynhausen, Espelkamp, Lübbecke, Minden, Petershagen, Preußisch Oldendorf, Rahden und Stemwede. Betroffen sind im Kreisgebiet insgesamt ca. 176 Kinder in der Altersgruppe drei bis sechs Jahre und 492 Schüler*innen im Alter zwischen sieben und 16 Jahren. Hinzu kommen ca. 29 Beschäftigte in Schulen und Kitas.
Impfstoff von Novavax:
Laut Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die verfügbaren Mengen an Novavax-Impfstoff ausreichend sind, um allen interessierten Personen – unter Berücksichtigung der STIKO-Empfehlung – ein Impfangebot zu unterbreiten. Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Priorisierung im Zugang zu einer Novavax-Impfung mehr.
Aktuell geltende Regelungen (zum Beispiel Coronaschutzverordnung und Corona-Test- und Quarantäneverordnung) für Nordrhein-Westfalen:
Für positiv Getestete gilt: Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen über einen Formularserver beim Gesundheitsamt direkt melden. Das geht über folgenden Link: https://onlinedienste.form-solutions.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/61e81155069b5820542bff95
Dort werden erforderliche Angaben zur Person und Erkrankung abgefragt. Im Anschluss bekommen die positiv Getesteten ein Dokument, auf dem sie den Zeitraum der erforderlichen Quarantäne für sich und ihre Haushaltsangehörigen finden. Mit diesem Dokument können außerdem Haushaltsangehörige eine PCR-Testung im Testzentrum durchführen lassen.
Wer im Schnelltest (POC) positiv getestet wurde, hat unter Vorlage des POC-Test- Ergebnisses einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine PCR-Testung. Dazu ist keine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt notwendig, weder telefonisch noch über ein Onlineformular. Es gibt nur das bekannte Online-Meldeformular für Personen mit positivem PCR-Test.