Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (29. März 2022)
Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese tagesaktuellen Zahlen gemeldet:
Aufgrund der hohen Inzidenz und der zwischenzeitlich eingeführten eigenverantwortlichen Beendigung der Quarantäne kann keine verlässliche Angabe der abgeschlossenen Fälle gemacht werden.
Die geschätzte Anzahl der abgeschlossenen Fälle kann dem Dashboard des RKI entnommen werden, ebenso die Gesamtzahl der bisher im Gesundheitsamt gemeldeten Fälle.
Die Gesamtzahlen innerhalb der Corona-Pandemie erscheinen am Folgetag im Dashboard des RKI:
RKI-Dashboard: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/
Ein 70 Jahre alter Mann aus Bad Oeynhausen und ein 80 Jahre alter Mann aus Minden sind verstorben.
Impfungen: Die Impfzentren und mobile Impfungen des Kreises Minden-Lübbecke haben in der 12. KW insgesamt 511 Impfungen durchgeführt, davon 16 Impfungen mit Novavax.
Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:
- An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden, Lübbecke und Bad Oeynhausen werden 83 positiv getestete Patient*innen behandelt, davon acht auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Minden. Eine Person wird künstlich beatmet
- Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden derzeit 14 Patienten*innen versorgt, zwei Patient*innen befinden sich auf der Intensivstation.
Aktuell geltende Regelungen (zum Beispiel Coronaschutzverordnung und Corona-Test- und Quarantäneverordnung) für Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona
Für positiv Getestete gilt: Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen über einen Formularserver beim Gesundheitsamt direkt melden.
Hierzu gibt es diese beiden Formulare:
https://www.minden-luebbecke.de/service/corona-selbstmeldung
https://www.minden-luebbecke.de/service/poc-mitteilung
Wer im Anschluss das Selbstmeldeformular ausgefüllt und abgespeichert bzw. ausgedruckt hat, erhält keine zusätzlichen Dokumente. In diesem Dokument sind alle wichtigen Information und ihre Haushaltsangehörigen können sich damit in einem Testzentrum per PCR-Test testen lassen. Das Dokument reicht auch als Nachweis für den Arbeitgeber/die Schule.