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Datum: 23.02.2022

Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (23. Februar 2022)

Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese tagesaktuellen Zahlen gemeldet:

Datum: Mi., 23.02.2022

Gesamtzahl  Meldungen (RKI Dashboard):

56.284

Minden-Lübbecke

Neuinfektionen

Todesfälle

abgeschlossene Fälle  insgesamt                (inkl. Todesfälle)

1513

0

38301

Bad Oeynhausen

294

0

5955

Espelkamp

144

0

4953

Hille

67

0

1369

Hüllhorst

107

0

1638

Lübbecke

147

0

3733

Minden

268

0

10521

Petershagen

76

0

2080

Porta Westfalica

141

0

3689

Preußisch Oldendorf

97

0

1502

Rahden

82

0

1751

Stemwede

90

0

1110

Die Gesamtzahlen innerhalb der Corona-Pandemie erscheinen am Folgetag im Dashboard des RKI:  

RKI-Dashboard: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/

Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:

- An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden, Lübbecke und Bad Oeynhausen werden 43 Corona-Patient*innen behandelt, davon sieben auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Minden. Niemand muss künstlich beatmet werden.

- Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden derzeit 15 Patienten*innen versorgt, sieben Patient*innen befinden sich auf der Intensivstation.

Aktuell geltende Regelungen (zum Beispiel Coronaschutzverordnung und Corona-Test- und Quarantäneverordnung) für Nordrhein-Westfalen:

https://www.land.nrw/corona

Für positiv Getestete gilt: Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen über einen Formularserver beim Gesundheitsamt direkt melden. Das geht über folgenden Link: https://onlinedienste.form-solutions.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/61e81155069b5820542bff95

Dort werden erforderliche Angaben zur Person und Erkrankung abgefragt. Im Anschluss bekommen die positiv Getesteten ein Dokument, auf dem sie den Zeitraum der erforderlichen Quarantäne für sich und ihre Haushaltsangehörigen finden. Mit diesem Dokument können außerdem Haushaltsangehörige eine PCR-Testung im Testzentrum durchführen lassen.

Wer im Schnelltest (POC) positiv getestet wurde, hat unter Vorlage des POC-Test- Ergebnisses einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine PCR-Testung. Dazu ist keine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt notwendig, weder telefonisch noch über ein Onlineformular. Es gibt nur das bekannte Online-Meldeformular für Personen mit positivem PCR-Test.

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