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Datum: 22.12.2020

Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (22.12.) und weitere Informationen

Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese Zahlen gemeldet:

Kreis Minden-Lübbecke

 

 

 

 

laborbestätigt

abgeschlossene Fälle

davon verstorben

 

6476

4550

68

 

 

 

 

Bad Oeynhausen

910

588

5

Espelkamp

1043

745

16

Hille

213

149

2

Hüllhorst

253

184

1

Lübbecke

683

478

11

Minden

1656

1232

14

Petershagen

274

184

3

Porta Westfalica

416

255

5

Preussisch Oldendorf

379

277

4

Rahden

354

232

4

Stemwede

295

226

3

 

In der Übersicht stehen die durch Labortest bestätigten Fälle. Die Statistik wird generell so geführt, dass die neuen Zahlen eines Tages immer zu denen vom Vortag hinzugerechnet werden.

Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:

- An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden, Lübbecke und Bad Oeynhausen werden 89 Corona-Patientinnen und -Patienten behandelt, davon dreizehn auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Minden. Sechs werden invasiv beatmet.

- Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden insgesamt 15 Patienten behandelt, davon 13 auf der Intensivstation und zwei auf der Normalstation.  

Ein 95-jähriger Mann aus Lübbecke ist verstorben.

 

Auszüge aus der Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke

In der Zeit von 21 Uhr bis jeweils bis 4 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, soweit nicht einer der folgenden Gründe entgegensteht:

- Ausübung beruflicher Tätigkeit, die zwingend in diesem Zeitraum erfolgen muss

- Dringend erforderliche Inanspruchnahme medizinischer oder veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen

- Handlungen zur dringend erforderlichen Versorgung von Tieren

- Begleitung Sterbender

Die örtliche Ordnungsbehörde kann, soweit aus anderen Gründen ein Verlassen der Wohnung während der genannten Zeiten zwingend erforderlich ist, weitere Ausnahmen erteilen.

Abweichend von der vorstehenden allgemeinen Regelung werden die Ausgangsbeschränkungen in gleicher Weise zu Weihnachten und Silvester für folgende Zeiten angeordnet:

- In der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 von 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr

- In der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember 2020 von 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr

- In der Nacht vom 26. auf den 27. Dezember 2020 von 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr

- In der Nacht vom 31. Dezember 2020 auf den 01.01.2021 von 01.00 Uhr bis 06.00 Uhr

Jeder wird angehalten, seine Wohnung nur aus triftigem Grund, etwa zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten oder der Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs zu verlassen.

Private Zusammenkünfte sind auf Personen des eigenen und eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Private Zusammenkünfte mit Personen aus einem weiteren Haushalt sind auf höchstens insgesamt 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hier von ausgenommen. Diese Beschränkung gilt ausdrücklich auch für Wohnungen im Sinne von Art. 13 Abs. 1 GG.

Weihnachten: 24.-26. Dezember 2020 dürfen zusätzlich zum eigenen Hausstand vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis zusammenkommen. Weitere Informationen www.land.nrw/corona

Der Krisenstab empfiehlt weiterhin auf Präsenzgottesdienste in der klassischen Form zu verzichten. Selbstverständlich bleibt das Recht auf Religionsausübung ein Grundrecht, das geschützt werden muss. Daher wurde in intensiven Gesprächen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Staatskanzlei für den Kreis Minden-Lübbecke die Regelung erzielt, das Gottesdienste in Innenräumen auf maximal 100 Personen und 45 Minuten beschränkt werden.

Diese Allgemeinverfügung tritt am 23.12.2020 in Kraft. Sie tritt zum 11.01.2021 außer Kraft.

Weitere Informationen unter: www.minden-luebbecke.de

 

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika:

Einreisende aus dem Vereinigten Königreich und Südafrika sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg für zehn Tage in eine häusliche Quarantäne zu begeben und sich bei dem Gesundheitsamt per E-Mail an infektionsschutz@minden-luebbecke.de zu melden. Bitte nennen Sie in dieser Nachricht Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum und eine Rufnummer, unter der Sie zu erreichen sind. Geben Sie bitte außerdem an, ob Sie Symptome entwickelt haben.

Nach fünf Tagen in häuslicher Quarantäne kann eine Testung vorgenommen werden. Ist das Ergebnis negativ endet die Quarantänezeit automatisch. Die Testung ist kostenfrei. Weitere Informationen

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