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Datum: 02.02.2022

Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (2. Februar 2022)

Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese tagesaktuellen Zahlen gemeldet:

Datum: Mi., 02.02.2022

Gesamtzahl  Meldungen (RKI Dashboard):

39.806

Minden-Lübbecke

Neuinfektionen

Todesfälle

abgeschlossene Fälle  insgesamt                (inkl. Todesfälle)

467

1

29043

Bad Oeynhausen

79

0

4288

Espelkamp

42

0

4129

Hille

15

0

967

Hüllhorst

11

0

1334

Lübbecke

58

0

2836

Minden

129

1

7755

Petershagen

24

0

1575

Porta Westfalica

37

0

2683

Preußisch Oldendorf

19

0

1201

Rahden

19

0

1393

Stemwede

34

0

882

Hinweis: Wegen technischer Schwierigkeiten beim Laborimport konnten heute einige Fälle nicht in das System eingetragen werden. Die Zahlen werden nachgepflegt, sobald das Problem behoben ist.

Die Gesamtzahlen innerhalb der Corona-Pandemie erscheinen am Folgetag im Dashboard des RKI:  

RKI-Dashboard: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/

Übersicht einschließlich der Omikron-Fälle: https://www.lzg.nrw.de/covid19/download/laborbest_faelle_mit_omikron_sars-cov-2.pdf

Dashboard Kreis Minden-Lübbecke

Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:

- Im Johannes Wesling Klinikum Minden werden 30 Corona-Patient*innen behandelt, davon sieben auf der Intensivstation. Eine Person wird künstlich beatmet.

- Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden derzeit 15 Patienten*innen versorgt, fünf Patient*innen befinden sich auf der Intensivstation.

Verstorben ist ein 71-jähriger Mann aus Minden.

Genesenennachweis:

Aufgrund der steigenden Fallzahlen und den geänderten Vorgaben reicht nach Empfehlungen des RKI der PCR-Test als Genesenennachweis aus. Eine extra Bescheinigung ist nicht notwendig und wird deshalb auch nicht mehr vom Gesundheitsamt ausgestellt. Weiterführende Informationen gibt es auf den Seiten des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html

Auch bei den Ermittlungen der positiven Fälle folgt das Gesundheitsamt den Empfehlungen des RKI und konzentriert sich in der aktuellen Situation auf Ausbruchsgeschehen und priorisierte Einzelfälle. Dazu gehören zum Beispiel Personen, die älter als 60 Jahre sind oder in kritischen Berufen arbeiten.

Generell gelten für alle positiv Getesteten die aktuellen Vorgaben des Landes NRW, wonach sie sich ohne behördliche Anordnung unmittelbar nach dem Ergebnis für zehn Tage in Isolation begeben müssen. Bei 48 Stunden ohne Symptome besteht die Möglichkeit sich nach sieben Tagen freizutesten. Ist der Test dabei negativ, so ist keine gesonderte Befreiung durch das Gesundheitsamt erforderlich. Alle Informationen dazu auf der Internetseite des Landes: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-isolierungs-und-quarantaeneregelungen-bei-sars-cov-2-infektionen

Umsetzung der Änderungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung

Es gelten in Nordrhein-Westfalen seit dem 16.01. neue Regelungen. Diese gelten auch für bestehende Quarantänefälle. Alle Informationen dazu: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-isolierungs-und-quarantaeneregelungen-bei-sars-cov-2-infektionen

Für positiv Getestete gilt: Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen über einen Formularserver beim Gesundheitsamt direkt melden. Das geht über folgenden Link: https://onlinedienste.form-solutions.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/61e81155069b5820542bff95

Dort werden erforderliche Angaben zur Person und Erkrankung abgefragt. Im Anschluss bekommen die positiv Getesteten ein Dokument, auf dem sie den Zeitraum der erforderlichen Quarantäne für sich und ihre Haushaltsangehörigen finden. Mit diesem Dokument können außerdem Haushaltsangehörige eine PCR-Testung im Testzentrum durchführen lassen.

Wer im Schnelltest (POC) positiv getestet wurde, hat unter Vorlage des POC-Test- Ergebnisses einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine PCR-Testung. Dazu ist keine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt notwendig, weder telefonisch noch über ein Onlineformular. Es gibt nur das bekannte Online-Meldeformular für Personen mit positivem PCR-Test.

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