Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (2.12.)
Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese Zahlen gemeldet:
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Kreis Minden-Lübbecke |
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laborbestätigt |
abgeschlossene Fälle |
davon verstorben |
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4382 |
3394 |
37 |
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Bad Oeynhausen |
545 |
386 |
4 |
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Espelkamp |
714 |
514 |
9 |
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Hille |
145 |
114 |
1 |
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Hüllhorst |
173 |
136 |
1 |
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Lübbecke |
477 |
365 |
4 |
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Minden |
1183 |
967 |
8 |
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Petershagen |
180 |
135 |
1 |
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Porta Westfalica |
242 |
196 |
2 |
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Preussisch Oldendorf |
281 |
229 |
3 |
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Rahden |
218 |
169 |
2 |
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Stemwede |
224 |
183 |
2 |
In der Übersicht stehen die durch Labortest bestätigten Fälle. Die Statistik wird generell so geführt, dass die neuen Zahlen eines Tages immer zu denen vom Vortag hinzugerechnet werden.
Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:
- die Mühlenkreiskliniken behandeln an den Standorten in Minden und Lübbecke 61 Covid-Patientinnen und Patienten davon 15 auf der Intensivstation des Universitätsklinikum Minden. Vier Patienten werden künstlich beatmet. Eine 90-Jährige Covid-Patientin aus Espelkamp ist verstorben.
- Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden insgesamt neun Patienten behandelt, davon befinden sich sechs in intensivmedizinischer Behandlung und drei auf der Normalstation.
Weitere Informationen
Neben der Patientin, die im JWK verstorben ist, ist eine weitere Erkrankte 82-jährige aus Lübbecke verstorben.
Es gibt einen weiteren Ausbruch in der Seniorenresidenz Im Grillepark in Minden.
Neue Quarantäneverordnung führt zu Umstellungen
Die Quarantäneverordnung des Landes NRW hat sich zum 01.12.2020 geändert. Das Gesundheitsamt des Kreises setzt diese um, was zu erheblichen Anpassungen in den Abläufen für positiv Getestete und Kontaktpersonen führt. Wichtig ist zu wissen, dass die Dauer der Quarantäne für Kontaktpersonen weiterhin 14 Tage dauert und nur mit negativem Test, der frühestens 10 Tage nach Beginn der Quarantäne erfolgt, verkürzt werden kann.
Eine Quarantänepflicht gilt automatisch und ist direkt umzusetzen für:
- Personen, deren PCR-Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 positiv ausgefallen ist
- Angehörige desselben Haushalts von positiv getesteten Menschen
- Personen, die Krankheitssymptome zeigen oder ein positives Schnelltestergebnis haben und sich deshalb einem PCR-Test unterziehen – bis zum Vorliegen des Testergebnisses.