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Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (19. Januar 2022)

Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese tagesaktuellen Zahlen gemeldet:

Verstorben sind eine 96-Jährige Frau aus Minden und ein 68-Jähriger Mann aus Rahden.

Die Gesamtzahlen innerhalb der Corona-Pandemie erscheinen am Folgetag im Dashboard des RKI:  

RKI-Dashboard:https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/

Übersicht einschließlich der Omikron-Fälle: https://www.lzg.nrw.de/covid19/download/laborbest_faelle_mit_omikron_sars-cov-2.pdf

Dashboard Minden-Lübbecke

Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:

-          An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden, Lübbecke und Bad Oeynhausen werden 33 Corona-Patient*innen behandelt, davon acht auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Minden. Vier Personen werden künstlich beatmet.

-          Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden derzeit 16 Patienten*innen versorgt, neun Patient*innen befinden sich auf der Intensivstation.

Auf Grund der steigenden Fallzahlen und den geänderten Vorgaben reicht nach Empfehlungen des RKI der PCR-Test als Genesenennachweis aus. Eine extra Bescheinigung ist nicht notwendig und wird deshalb auch nicht mehr vom Gesundheitsamt ausgestellt. Weiterführende Informationen gibt es auf den Seiten des RKI:https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html

Auch bei den Ermittlungen der positiven Fälle folgt das Gesundheitsamt den Empfehlungen des RKI und konzentriert sich in der aktuellen Situation auf Ausbruchsgeschehen und priorisierte Einzelfälle. Dazu gehören zum Beispiel Personen, die älter als 60 Jahre sind oder in kritischen Berufen arbeiten.

Generell gelten für alle positiv Getesteten die aktuellen Vorgaben des Landes NRW, wonach sie sich ohne behördliche Anordnung unmittelbar nach dem Ergebnis für zehn Tage in Isolation begeben müssen. Bei 48 Stunden ohne Symptome besteht die Möglichkeit sich nach sieben Tagen freizutesten. Ist der Test dabei negativ, so ist keine gesonderte Befreiung durch das Gesundheitsamt erforderlich.

Alle Informationen dazu auf der Internetseite des Landes: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-isolierungs-und-quarantaeneregelungen-bei-sars-cov-2-infektionen

Umsetzung der Änderungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung

Es gelten in Nordrhein-Westfalen seit dem 16.01. neue Regelungen. Diese gelten auch für bestehende Quarantänefälle.

Alle Informationen dazu: https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-isolierungs-und-quarantaeneregelungen-bei-sars-cov-2-infektionen

Für positiv Getestete gilt: Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen über einen Formularserver beim Gesundheitsamt direkt melden.

Das geht über folgenden Link: https://formulare-owl.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6135c25739fe1f494000e412

Dort werden erforderliche Angaben zur Person und Erkrankung abgefragt. Im Anschluss bekommen die positiv Getesteten ein Dokument, auf dem sie den Zeitraum der erforderlichen Quarantäne für sich und ihre Haushaltsangehörigen finden. Mit diesem Dokument können außerdem Haushaltsangehörige eine PCR-Testung im Testzentrum durchführen lassen.

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