Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (16. März 2022)
Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese tagesaktuellen Zahlen gemeldet:
Die Gesamtzahlen innerhalb der Corona-Pandemie erscheinen am Folgetag im Dashboard des RKI:
RKI-Dashboard: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/
Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:
- An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden, Lübbecke und Bad Oeynhausen werden 80 positiv getestete Patient*innen behandelt, davon sieben auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Minden. Drei Personen werden künstlich beatmet.
- Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden derzeit 14 Patienten*innen versorgt, fünf Patient*innen befinden sich auf der Intensivstation.
Zusatzinfo zu den stationären Zahlen: Ein derzeit zunehmender Teil der gemeldeten Patient*innen ist geimpft und nicht symptomatisch an Covid erkrankt. Diese Patient*innen befinden sich wegen anderer Erkrankungen in stationärer Behandlung, müssen aber – weil sie positiv getestet sind – isoliert von den anderen versorgt werden. Die gemeldeten Zahlen geben also durchaus den Grad der zusätzlichen Belastung der Krankenhäuser wieder, nicht aber zwingend auch den Schweregrad der jeweiligen Coronainfektion.
Aktuell geltende Regelungen (zum Beispiel Coronaschutzverordnung und Corona-Test- und Quarantäneverordnung) für Nordrhein-Westfalen:
Für positiv Getestete gilt:Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen über einen Formularserver beim Gesundheitsamt direkt melden. Das geht über folgenden Link: https://onlinedienste.form-solutions.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/61e81155069b5820542bff95
Dort werden erforderliche Angaben zur Person und Erkrankung abgefragt. Im Anschluss bekommen die positiv Getesteten ein Dokument, auf dem sie den Zeitraum der erforderlichen Quarantäne für sich und ihre Haushaltsangehörigen finden. Mit diesem Dokument können außerdem Haushaltsangehörige eine PCR-Testung im Testzentrum durchführen lassen.
Wer im Schnelltest (POC) positiv getestet wurde, hat unter Vorlage des POC-Test- Ergebnisses einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine PCR-Testung. Dazu ist keine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt notwendig, weder telefonisch noch über ein Onlineformular. Es gibt nur das bekannte Online-Meldeformular für Personen mit positivem PCR-Test.