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Datum: 15.03.2022

Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (15. März 2022)

Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese tagesaktuellen Zahlen gemeldet:

Datum: Di. 15.03.2022

Gesamtzahl  Meldungen (RKI Dashboard):

71.777

Minden-Lübbecke

Neuinfektionen

Todesfälle

abgeschlossene Fälle  insgesamt                (inkl. Todesfälle)

433

1

47183

Bad Oeynhausen

123

0

7450

Espelkamp

35

0

5788

Hille

15

0

1757

Hüllhorst

25

0

1965

Lübbecke

49

0

4552

Minden

75

1

12836

Petershagen

17

0

2594

Porta Westfalica

25

0

4721

Preußisch Oldendorf

30

0

1932

Rahden

12

0

2185

Stemwede

27

0

1403

Ein 70-jähriger Mann aus Minden ist verstorben.

Die Gesamtzahlen innerhalb der Corona-Pandemie erscheinen am Folgetag im Dashboard des RKI:  

RKI-Dashboard: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/

Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:

- An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden, Lübbecke und Bad Oeynhausen werden 70 Corona-Patient*innen behandelt, davon acht auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Minden. Zwei Personen werden künstlich beatmet.

- Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden derzeit 14 Patienten*innen versorgt, fünf Patient*innen befinden sich auf der Intensivstation.

Die Impfzentren und mobile Impfungen des Kreises Minden-Lübbecke und das DRK Altkreis haben in der 10. KW insgesamt 543 Impfungen durchgeführt, davon 80 Impfungen mit Novavax.

Aktuell geltende Regelungen (zum Beispiel Coronaschutzverordnung und Corona-Test- und Quarantäneverordnung) für Nordrhein-Westfalen:

https://www.land.nrw/corona

Für positiv Getestete gilt:Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen über einen Formularserver beim Gesundheitsamt direkt melden. Das geht über folgenden Link: https://onlinedienste.form-solutions.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/61e81155069b5820542bff95

Dort werden erforderliche Angaben zur Person und Erkrankung abgefragt. Im Anschluss bekommen die positiv Getesteten ein Dokument, auf dem sie den Zeitraum der erforderlichen Quarantäne für sich und ihre Haushaltsangehörigen finden. Mit diesem Dokument können außerdem Haushaltsangehörige eine PCR-Testung im Testzentrum durchführen lassen.

Wer im Schnelltest (POC) positiv getestet wurde, hat unter Vorlage des POC-Test- Ergebnisses einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine PCR-Testung. Dazu ist keine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt notwendig, weder telefonisch noch über ein Onlineformular. Es gibt nur das bekannte Online-Meldeformular für Personen mit positivem PCR-Test.

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