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Datum: 15.12.2020

Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (15.12.)

Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese Zahlen gemeldet:

Kreis Minden-Lübbecke

   
 

laborbestätigt

abgeschlossene Fälle

davon verstorben

 

5646

4039

59

       

Bad Oeynhausen

782

487

5

Espelkamp

967

652

15

Hille

177

139

1

Hüllhorst

222

157

1

Lübbecke

591

432

6

Minden

1477

1101

12

Petershagen

216

171

3

Porta Westfalica

330

226

5

Preussisch Oldendorf

326

260

4

Rahden

302

207

4

Stemwede

256

207

3

 In der Übersicht stehen die durch Labortest bestätigten Fälle. Die Statistik wird generell so geführt, dass die neuen Zahlen eines Tages immer zu denen vom Vortag hinzugerechnet werden.

Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:

 -          An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden und Lübbecke werden 58 Corona-Patientinnen und -Patienten behandelt, davon 16 auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Minden. Sieben werden invasiv beatmet.

-          Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden insgesamt zwölf Patienten behandelt, alle befinden sich in intensivmedizinischer Behandlung.

Verstorben sind eine 90-jährige Frau aus Espelkamp, eine 93-jährige Frau aus Lübbecke, ein 89-jähriger Mann aus Rahden sowie eine 85-jährige Frau aus Petershagen.

 

Weitere Informationen

Die seit vergangenen Freitag gültige Allgemeinverfügung des Kreises für das gesamte Kreisgebiet sieht auch für Autofahrten das Tragen einer Alltagsmaske vor: „Bei gemeinsamen Fahrten in Fahrzeugen ist eine Alltagsmaske zu tragen, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten anwesend sind.“ Hierzu informiert das Straßenverkehrsamt: Beim Autofahren mit Maske darf das Gesicht von der Maske nicht so verdeckt sein, dass es nicht mehr erkennbar ist – das heißt Augen, Stirn und Ohren müssen sichtbar sein. Bei Verstößen sind 60 Euro Bußgeld fällig (§ 23 Abs. 4 Satz 1 StVO), es gibt die Möglichkeit der Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter, wenn der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann, oder der Verstoß kann (bei entsprechender Erinnerung an den Vorfall) zugegeben werden, wenn der Fahrer oder die Fahrerin eine Maske getragen hat. Wenn keine weiteren Personen im Auto sitzen, muss die Maske weiterhin nicht getragen werden.

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