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Datum: 14.03.2022

Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (14. März 2022)

Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese tagesaktuellen Zahlen gemeldet:

Datum: Mo. 14.03.2022

Gesamtzahl  Meldungen (RKI Dashboard):

69.834


Minden-Lübbecke

Neuinfektionen

Todesfälle

abgeschlossene Fälle  insgesamt                (inkl. Todesfälle)



1944

4

45431


Bad Oeynhausen

341

0

7182


Espelkamp

145

0

5619


Hille

98

0

1675


Hüllhorst

80

0

1907


Lübbecke

174

1

4371


Minden

483

1

12382


Petershagen

141

0

2499


Porta Westfalica

197

1

4510


Preußisch Oldendorf

102

1

1852


Rahden

89

0

2098


Stemwede

94

0

1336


Verstorben sind ein 77-jähriger Mann aus Preußisch Oldendorf, ein 81-jähriger Mann aus Lübbecke, ein 79-jähriger Mann aus Porta Westfalica und eine 92-jährige Frau aus Minden.

Die Gesamtzahlen innerhalb der Corona-Pandemie erscheinen am Folgetag im Dashboard des RKI:  

RKI-Dashboard: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/

Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:

- An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden, Lübbecke und Bad Oeynhausen werden 60 Corona-Patient*innen behandelt, davon vier auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Minden. Zwei Personen werden künstlich beatmet.

- Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden derzeit 11 Patienten*innen versorgt, vier Patient*innen befinden sich auf der Intensivstation.

Aktuell geltende Regelungen (zum Beispiel Coronaschutzverordnung und Corona-Test- und Quarantäneverordnung) für Nordrhein-Westfalen:

https://www.land.nrw/corona

Für positiv Getestete gilt:Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen über einen Formularserver beim Gesundheitsamt direkt melden. Das geht über folgenden Link: https://onlinedienste.form-solutions.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/61e81155069b5820542bff95

Dort werden erforderliche Angaben zur Person und Erkrankung abgefragt. Im Anschluss bekommen die positiv Getesteten ein Dokument, auf dem sie den Zeitraum der erforderlichen Quarantäne für sich und ihre Haushaltsangehörigen finden. Mit diesem Dokument können außerdem Haushaltsangehörige eine PCR-Testung im Testzentrum durchführen lassen.

Wer im Schnelltest (POC) positiv getestet wurde, hat unter Vorlage des POC-Test- Ergebnisses einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine PCR-Testung. Dazu ist keine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt notwendig, weder telefonisch noch über ein Onlineformular.

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