Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (14. Februar 2022)
Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese tagesaktuellen Zahlen gemeldet:
Die Gesamtzahlen innerhalb der Corona-Pandemie erscheinen am Folgetag im Dashboard des RKI:
RKI-Dashboard: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/
Dashboard Kreis Minden-Lübbecke
Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:
- An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden, Lübbecke und Bad Oeynhausen werden 51 Corona-Patient*innen behandelt, davon drei auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Minden. Niemand muss künstlich beatmet werden.
- Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden derzeit 18 Patienten*innen versorgt, fünf Patient*innen befinden sich auf der Intensivstation.
Genesenennachweis:
Aufgrund der steigenden Fallzahlen und den geänderten Vorgaben reicht nach Empfehlungen des RKI der PCR-Test als Genesenennachweis aus. Eine extra Bescheinigung ist nicht notwendig und wird deshalb auch nicht mehr vom Gesundheitsamt ausgestellt. Weiterführende Informationen gibt es auf den Seiten des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Genesenennachweis.html
Auch bei den Ermittlungen der positiven Fälle folgt das Gesundheitsamt den Empfehlungen des RKI und konzentriert sich in der aktuellen Situation auf Ausbruchsgeschehen und priorisierte Einzelfälle. Dazu gehören zum Beispiel Personen, die älter als 60 Jahre sind oder in kritischen Berufen arbeiten.
Generell gelten für alle positiv Getesteten die aktuellen Vorgaben des Landes NRW, wonach sie sich ohne behördliche Anordnung unmittelbar nach dem Ergebnis für zehn Tage in Isolation begeben müssen. Bei 48 Stunden ohne Symptome besteht die Möglichkeit sich nach sieben Tagen freizutesten. Ist der Test dabei negativ, so ist keine gesonderte Befreiung durch das Gesundheitsamt erforderlich. Alle Informationen dazu auf der Internetseite des Landes: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-isolierungs-und-quarantaeneregelungen-bei-sars-cov-2-infektionen
Aktuell geltende Regelungen (zum Beispiel Coronaschutzverordnung und Corona-Test- und Quarantäneverordnung) für Nordrhein-Westfalen:
Für positiv Getestete gilt: Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen über einen Formularserver beim Gesundheitsamt direkt melden. Das geht über folgenden Link: https://onlinedienste.form-solutions.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/61e81155069b5820542bff95
Dort werden erforderliche Angaben zur Person und Erkrankung abgefragt. Im Anschluss bekommen die positiv Getesteten ein Dokument, auf dem sie den Zeitraum der erforderlichen Quarantäne für sich und ihre Haushaltsangehörigen finden. Mit diesem Dokument können außerdem Haushaltsangehörige eine PCR-Testung im Testzentrum durchführen lassen.
Wer im Schnelltest (POC) positiv getestet wurde, hat unter Vorlage des POC-Test- Ergebnisses einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine PCR-Testung. Dazu ist keine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt notwendig, weder telefonisch noch über ein Onlineformular. Es gibt nur das bekannte Online-Meldeformular für Personen mit positivem PCR-Test.