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Datum: 13.01.2022

Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (13. Januar 2022)

Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese tagesaktuellen Zahlen gemeldet:

Datum: Do., 13.01.2022

Gesamtzahl  Meldungen (RKI Dashboard):

30.288

Minden-Lübbecke

Neuinfektionen

Todesfälle

abgeschlossene Fälle  insgesamt                (inkl. Todesfälle)

263

1

26709

Bad Oeynhausen

46

0

3980

Espelkamp

23

0

3910

Hille

16

1

848

Hüllhorst

10

0

1246

Lübbecke

25

0

2673

Minden

85

0

6892

Petershagen

15

0

1465

Porta Westfalica

17

0

2434

Preußisch Oldendorf

11

0

1146

Rahden

8

0

1288

Stemwede

7

0

827

Die Gesamtzahlen innerhalb der Corona-Pandemie erscheinen am Folgetag im Dashboard des RKI:  

RKI-Dashboard: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/

Übersicht einschließlich der Omikron-Fälle: https://www.lzg.nrw.de/covid19/download/laborbest_faelle_mit_omikron_sars-cov-2.pdf

Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:

-          An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden und Lübbecke werden 26 Corona-Patient*innen behandelt, davon acht auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Minden. Fünf Personen werden künstlich beatmet.

-          Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden derzeit neun Patienten*innen versorgt, sechs Patient*innen befinden sich auf der Intensivstation.

Verstorben ist ein 85-jähriger Mann aus Hille.

Situation in den Kindertageseinrichtungen: An 20 Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet sind derzeit mindestens 24 Kinder und 23 Mitarbeitende infiziert.

Situation in Altenpflegeeinrichtungen: Aktuell sind fünf Altenpflegeeinrichtungen im Kreis Minden-Lübbecke betroffen mit insgesamt 44 Bewohner*innen und 20 Mitarbeitenden, die positiv auf das Coronavirus getestet sind.

Umsetzung der Änderungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung

Aktuell – bis zur Verabschiedung neuer Regeln auf Bundesebene – gelten in Nordrhein-Westfalen folgende Regeln:

Die Regelungen entsprechen den bisherigen für die Delta Variante bekannten Regelungen und werden jetzt für alle nachgewiesenen Infektionen – auch Omikron – ohne Unterscheidung angewendet.

Die Freitestungen zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne erfolgen eigenverantwortlich, das heißt die Testungen werden nicht vom Gesundheitsamt angeordnet bzw. bezahlt.

Für positiv Getestete gilt: Quarantänedauer 14 Tage, Ende mit negativem Schnelltest an Tag 14 und bei bestehender Symptomfreiheit.

Nur für vollständig geimpfte Personen besteht bei Symptomfreiheit die Möglichkeit in eigener Verantwortung bei negativem PCR-Test frühestens an Tag 5 die Quarantäne zu beenden.

Wichtig: Diese Möglichkeit zur Verkürzung gilt in NRW nicht für Genesene.

Für Haushaltsangehörige und andere enge Kontaktpersonen gilt:

Wer eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder einen Genesenennachweis nach eigener Erkrankung der letzten 6 Monate hat, muss nicht in Quarantäne.

Für alle anderen Personen gelten zehn Tage Quarantäne ab der Testung der positiv getesteten Person, zu der sie Kontakt hatten oder haben.

  • Beendigung vorzeitig in eigener Verantwortung mit negativem PCR-Test von Tag 5 und Symptomfreiheit
  • Vorzeitige Beendigung mit negativem Antigenschnelltest an Tag 5 und Symptomfreiheit bei regelmäßiger verpflichtender SARS-CoV-2 Testung durch Arbeitgeber, Schule (mind. 2x/Woche)
  • Vorzeitige Beendigung mit negativem Antigenschnelltest an Tag 7 und Symptomfreiheit

Wer aktuell noch als geimpfte Kontaktperson in Quarantäne ist, kann diese bei Symptomfreiheit beenden, der Nachweis der vollständigen Impfung oder der Genesennachweis (Gültigkeit 6 Monate) ist als Bescheinigung dafür ausreichend.

Diese Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.minden-luebbecke.de.

Hinsichtlich der Meldung an das Gesundheitsamt bleiben die bekannten Wege und Abläufe bestehen:

Für positiv Getestete gilt: Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen über einen Formularserver beim Gesundheitsamt direkt melden.

Das geht über folgenden Link: https://formulare-owl.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6135c25739fe1f494000e412

Dort werden erforderliche Angaben zur Person und Erkrankung abgefragt. Im Anschluss bekommen die positiv Getesteten ein Dokument, auf dem sie den Zeitraum der erforderlichen Quarantäne für sich und ihre Haushaltsangehörigen finden. Mit diesem Dokument können außerdem Haushaltsangehörige eine PCR-Testung im Testzentrum durchführen lassen.

Für Kontaktpersonen gilt: Wer engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatte, kann sich über dieses Online-Formular: https://www.minden-luebbecke.de/redirect.phtml?extlink=1&La=1&url_fid=2832.1468.1 beim Gesundheitsamt melden.

Wenn Sie vollständig geimpft sind, können Sie über das Formular Ihren Impfnachweis hochladen und müssen dann keine Quarantäne einhalten

Damit die Kontaktaufnahme zu positiv getesteten Personen zügig erfolgen kann, bittet das Gesundheitsamt darum, dass bei PCR-Testungen unbedingt die mobile Rufnummer sowie eine E-Mailadresse, falls vorhanden, angegeben werden.

Für alle, die sich als positiv getestete Person oder als Kontaktperson über das Online-Formular melden: Bitte speichern Sie Ihre Angaben auf dem heimischen PC oder machen Sie einen Ausdruck, damit Ihnen Ihre eigenen Angaben für eventuelle Rückfragen auch später noch selbst vorliegen.

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