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Datum: 12.01.2021

Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (12.1.) - Weitere Informationen

Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese Zahlen gemeldet:

Kreis Minden-Lübbecke

     
 

laborbestätigt

abgeschlossene Fälle

davon verstorben

 

8281

6614

141

       

Bad Oeynhausen

1138

936

10

Espelkamp

1211

1055

30

Hille

305

222

2

Hüllhorst

348

272

2

Lübbecke

831

678

25

Minden

2062

1678

19

Petershagen

447

284

12

Porta Westfalica

607

437

10

Preussisch Oldendorf

446

370

10

Rahden

524

381

18

Stemwede

362

301

3

In der Übersicht stehen die durch Labortest bestätigten Fälle. Die Statistik wird generell so geführt, dass die neuen Zahlen eines Tages immer zu denen vom Vortag hinzugerechnet werden.

Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:

 - Die Mühlenkreiskliniken behandeln an den Standorten in Minden und Lübbecke 75 Covid-Patientinnen und-Patienten, davon 16 auf der Intensivstation. Zwei Patienten werden invasiv beatmet.

 - Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden insgesamt 16 Patienten versorgt, davon 12 auf der Intensivstation und vier auf Normalstation.   

 Verstorben sind: eine 79-Jährige aus Porta Westfalica, ein 71-Jähriger aus Lübbecke und ein 85-Jähriger aus Petershagen.

 

Weitere Informationen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Wirkung vom 12. Januar eine Coronaregionalverordnung erlassen, deren Regelungen unter anderem im Kreis Minden-Lübbecke gelten. „Natürlich hat uns das MAGS vorab informiert“, sagt Landrätin Anna Katharina Bölling. „Wir haben Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Kontrolle dieser Regelung geäußert, aber wir tragen die Entscheidung des Landes mit. Letztlich haben wir alle das gemeinsame Ziel, die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen.“

Für den Kreis Minden-Lübbecke gelten nun also die in dieser Verordnung des Landes getroffenen Regelungen und Einschränkungen:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-01-11_coronaregionalvo.pdf

Für die Einwohner*innen des Kreises ergeben sich aus dieser Verordnung innerhalb des Kreisgebietes keine Einschränkungen. Erst bei Verlassen des Kreisgebietes greift die 15-Kilometer-Beschränkung. Sie gilt dann ab der Grenze der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.  

Im Corona-Dashboard des Kreises ist eine zusätzliche Funktion eingeführt, mit der sich Bürgerinnen und Bürger über den für sie geltenden Bewegungsradius informieren können: Es gibt einen neuen Tab unter der Karte des Kreises, auf dem „15km Bewegungsradius“ steht. Dieser muss zuerst angeklickt werden und anschließend rechts oben am Rand der Karte die jeweilige Stadt oder Gemeinde ausgewählt werden. Dann wird auf der Karte der entsprechende Radius angezeigt.

https://www.minden-luebbecke.de/Startseite/index.php?La=1&object=tx,2832.3576.1&kat=&kuo=2&sub=0

Den Kreis erreichen seit Festlegung der Anordnung hierzu zahlreiche Anfragen der Bürgerinnen und Bürger. Fragen, die nicht in der obengenannten Verordnung geregelt sind, sammelt der Kreis jetzt zunächst. „Wir gehen davon aus, dass das zuständige Ministerium zeitnah zusätzliche Informationen zu den noch offenen Fragen zur Verfügung stellen wird“, sagt Krisenstabsleiterin Cornelia Schöder.

Bürgerinnen und Bürger können ihre Fragen per Mail richten an infektionsschutz@minden-luebbecke.de

Da die für den Kreis Minden-Lübbecke aktuell geltende Allgemeinverfügung ausläuft, arbeitet der Krisenstab des Kreises zurzeit an einer Folge-Regelung. „Diese werden wir wie üblich mit dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes abstimmen und bekannt geben.“

 

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