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Datum: 10.03.2022

Aktuelle Fallzahlen Corona im Kreisgebiet (10. März 2022)

Der Kreis Minden-Lübbecke hat dem LZG (Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen) heute diese tagesaktuellen Zahlen gemeldet:

Datum: Do. 10.03.2022

Gesamtzahl  Meldungen (RKI Dashboard):

67.683


Minden-Lübbecke

Neuinfektionen

Todesfälle

abgeschlossene Fälle  insgesamt                (inkl. Todesfälle)



1076

1

44603


Bad Oeynhausen

216

0

7028


Espelkamp

78

0

5539


Hille

55

1

1644


Hüllhorst

44

0

1875


Lübbecke

103

0

4287


Minden

259

0

12191


Petershagen

60

0

2450


Porta Westfalica

113

0

4400


Preußisch Oldendorf

61

0

1816


Rahden

42

0

2058


Stemwede

45

0

1315


Verstorben ist eine 90-jährige Frau aus Hille.

Die Gesamtzahlen innerhalb der Corona-Pandemie erscheinen am Folgetag im Dashboard des RKI:  

RKI-Dashboard: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/Landkreise/

Aus dem stationären Bereich haben wir diese Zahlen bekommen:

- An den Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden, Lübbecke und Bad Oeynhausen werden 56 Corona-Patient*innen behandelt, davon sechs auf der Intensivstation des Universitätsklinikums Minden. Eine Person wird künstlich beatmet.

- Im Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen, werden derzeit 16 Patienten*innen versorgt, fünf Patient*innen befinden sich auf der Intensivstation.

Situation an den Schulen und Kitas:

Aktuell gibt es an 5 Schulen und 10 Kitas im Kreisgebiet Ausbrüche - das heißt, dass in der Regel fünf Kinder und mehr in einer Klasse beziehungsweise Gruppe positiv getestet sind. Betroffen sind Schulen in Bad Oeynhausen, Minden, Lübbecke und Hille sowie Kitas in Bad Oeynhausen, Espelkamp, Hüllhorst, Lübbecke, Minden, Petershagen, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden und Stemwede. Betroffen sind im Kreisgebiet insgesamt ca. 160 Kinder in der Altersgruppe drei bis sechs Jahre und 493 Schüler*innen im Alter zwischen sieben und 16 Jahren. Hinzu kommen ca. 24 Beschäftigte in Schulen und Kitas.

Aktuell geltende Regelungen (zum Beispiel Coronaschutzverordnung und Corona-Test- und Quarantäneverordnung) für Nordrhein-Westfalen:

https://www.land.nrw/corona

Für positiv Getestete gilt: Wer ein positives Testergebnis bekommen hat, für den gilt die sofortige Quarantäne. Gleichzeitig sollen sich positiv getestete Personen über einen Formularserver beim Gesundheitsamt direkt melden. Das geht über folgenden Link: https://onlinedienste.form-solutions.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/61e81155069b5820542bff95

Dort werden erforderliche Angaben zur Person und Erkrankung abgefragt. Im Anschluss bekommen die positiv Getesteten ein Dokument, auf dem sie den Zeitraum der erforderlichen Quarantäne für sich und ihre Haushaltsangehörigen finden. Mit diesem Dokument können außerdem Haushaltsangehörige eine PCR-Testung im Testzentrum durchführen lassen.

Wer im Schnelltest (POC) positiv getestet wurde, hat unter Vorlage des POC-Test- Ergebnisses einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine PCR-Testung. Dazu ist keine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt notwendig, weder telefonisch noch über ein Onlineformular. Es gibt nur das bekannte Online-Meldeformular für Personen mit positivem PCR-Test.

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